Der Kaufvertrag sowie die AGB treten sofort nach der Bestellung in Kraft
Hausnotrufsysteme auf die Zentrale aufgeschalten PDF
Allgemeine Geschäftsbedingungen vitaltel
1. Datenverwaltung
1.1 Die Vitatel AG (Vitatel) stellt Notrufsysteme zur Verfügung und erbringt Service-
dienstleistungen für den Servicebenutzer (Kunde), auf Grund des Servicevertra-
ges und der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abwei-
chende Vereinbarungen können nur mit ausdrücklicher und schriftlicher
Bestätigung durch Vitatel erfolgen.
1.2 Der Vertrag tritt bei Bestellung des Notrufsystems per Telefon, Internet, Post oder
per E-Mail definitiv in Kraft. Anhand der Bestellung nimmt Vitatel mit dem Kunden
oder dessen Bezugsperson Kontakt auf und leitet die Lieferung per Mitarbeiter
oder Post in die Wege. Persönliche Daten des Kunden werden in der Zentrale ein-
gegeben und das Notrufsystem aktiviert.
1.3 Bei einem Rücktritt, welcher innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Notrufsys-
tems zu erfolgen hat, werden die Aktivierung mit CHF 94.- und das Löschen der
Datenmaske, sowie die Wiederinstandsetzung des Notrufes mit CHF 94.- in Rech-
nung gestellt.
1.4 1.5 Der Testanruf des Kunden, bestätigt die Funktion des Notrufsystems.
Bestandteil des Vertrages sind die angegebenen Daten des Kunden auf dem Be-
nutzerfragebogen, sowie Absprachen die telefonisch oder schriftlich erfolgen. Die
gemäss Benutzerfragebogen angegebenen Bezugspersonen werden von Vitatel
schriftlich darüber informiert, dass sie von der Notrufzentrale als Hilfspersonen
des Kunden kontaktiert werden können. Meldet sich eine Bezugsperson schriftlich
mit dem Anliegen, von der Liste der Bezugspersonen entfernt zu werden, wird
diese von Vitatel aus den Daten gelöscht. Vitatel leistet keine automatische Be-
kanntgabe der Löschung an den Kunden.
1.6 Hat ein Kunde wenige oder gar keine Bezugspersonen, ist ihm bekannt, dass das
Aufbieten von Hilfsdiensten (Notarzt, Ambulanz, Spitex usw.) Kosten verursacht,
die er selbst zu tragen hat. Vitatel und die Notrufzentrale handeln immer im Auf-
trag und auf Rechnung des Kunden.
1.7 Datenänderungen sind Vitatel umgehend schriftlich per Post oder E-Mail mitzu-
teilen. Auf Anforderung des Kunden sendet Vitatel einen Auszug der gespeicher-
ten Daten dem Kunden zu. Für das Pflegen der Daten ist der Kunde selbst verant-
wortlich. Vitatel haftet nicht für Situationen, die durch falsche oder nicht
aktualisierte Kundenangaben entstanden sind.
2. Lieferung des Notrufsystems
2.1 Die Lieferung des Notrufsystems erfolgt auf dem Postweg oder durch einen von
Vitatel beauftragten Servicemitarbeiter.
2.3 Die Art des Notrufsystems ist anhand der Bestellung ersichtlich und im Kunden-
vertrag aufgelistet. Vitatel Hausnotrufsysteme bestehen aus dem Basisgerät, einer
Simkarte und einem Stromadapter. Zusatzgeräte wie Sturzmelder, Armband oder
Zusatzarmband werden zusätzlich berechnet.
2.3 Die Installations- und Depotgebühren sind innert 7 Tagen nach Rechnungsstel-
lung zu überweisen.
3. Aktivierung des Notrufes
3.1 Die Aktivierung beinhaltet: Anschliessen des Notrufsystems, Testanruf durch den
Kunden, Erklärung der Funktionsweise. Bei Postzustellung wird die Aktivierung
vom Kunden oder dessen Bezugsperson selbst, oder auf Wunsch mit telefonischer
Anleitung ausgeführt. Der Testanruf bestätigt die Aktivierung des Systems. Jeder
Handsender und Sturzmelder ist auf seine Funktion bei der Installation zu testen.
Der Kunde hat darauf zu achten, dass das Notrufsystem in der Stromsteckdose
eingesteckt bleibt und Störungen Vitatel mitgeteilt werden. Dafür übernimmt der
Kunde die Verantwortung.
3.2 Das Eingeben der Daten und Aufschalten des Notrufsystems in der Notrufzentrale
wird von Vitatel ausgeführt.
4. Schlüsselsafe Montage
4.1 Es wurde zur Kenntnis genommen, dass Vitatel, sowie die Servicemitarbeiter von
Vitatel, keinerlei Haftung für die Montage des Schlüsselsafes übernehmen. Für das
Deponieren des Schlüssels im Schlüsselsafe übernimmt der Kunde die alleinige
Haftung. Bedienungsfehler, die zur Blockade des Schlüsselsafes führen, hat der
Kunde selbst zu beheben. Wird Vitatel aufgeboten, werden Aufwand und Fahrt-
kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Für die Demontage des Schlüsselsafes
ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Safe ist sein Eigentum.
5. Serviceleistungen
5.1 Betätigt der Kunde den Knopf des Handsenders, oder löst ein Sturzmelder einen
Alarm aus, stellt das Notrufsystem automatisch den Kontakt zwischen der Notruf-
zentrale und dem Kunden her.
5.2 Beim jeweils zuständigen Mitarbeiter der Notrufzentrale erscheinen nach der
Alarmauslösung sämtliche über den Kunden vorhandene Informationen automa-
tisch auf dem Bildschirm (Datenmaske).
5.3 Im Gespräch mit dem Kunden wird festgestellt, ob Hilfe benötigt wird. Ist eine
Kontaktaufnahme mit dem Kunden nicht möglich, wird sofort der gemäss Benut-
zerfragebogen vereinbarte Massnahmenplan eingeleitet. Der konkrete Ablauf, die
Reihenfolge der zu ergreifenden Massnahmen sowie die Risikoabwägung liegen
dabei im Ermessen des jeweils zuständigen Mitarbeiters der Notrufzentrale.
5.4 Durch die Notrufzentrale wird Hilfe organisiert und die Bezugspersonen laut Da-
tenmaske alarmiert. Ausschlaggebend ist immer die Einschätzung des Mitarbei-
ters der Notrufzentrale und wie dieser die Daten auf dem Bildschirm für den je-
weiligen Fall interpretiert. Dieser handelt im Auftrag des Kunden, so schnell wie
möglich Hilfe zu organisieren, wobei die Gesundheit des Kunden immer an erster
Stelle steht.
5.5 Die Kosten für die von der Notrufzentrale angeforderten Hilfeleistungen dritter
Personen wie Hilfs- und Rettungsdienste gehen immer zu Lasten des Kunden. Die
Kosten gehen auch dann zu Lasten des Kunden, wenn er aus Versehen einen Not-
ruf auslöst hat. Jeder Notruf zählt als Auftrag des Kunden und wird in der Notruf-
zentrale im Ereignisbericht erfasst.
5.6 Bei Versagen oder Störungen des Notrufsystems, welche auf einen Systemausfall
von Seiten des Festnetz- oder Mobilnetz-Anbieters oder auf andere äussere Ein-
flüsse wie z.B. Naturkatastrophen oder Stromausfall zurückzuführen sind, kann
Vitatel nicht haftbar gemacht werden.
5.7 Der Kunde trägt die Verantwortung die Basisstation, Notrufsender (Armband so-
wie Sturzmelder) sorgfältig zu behandeln. Defekte sind Vitatel umgehend zu mel-
den. Vitatel kann für Fehlbedienungen sowie Beschädigungen durch den Kunden
oder dessen Bezugspersonen nicht haftbar gemacht werden.
5.8 Der Sturzmelder erkennt nicht 100 % der Stürze. Wie leichtes abrutschen. Wenn
Sie in der Lage sind, sollten Sie immer Ihre Taste drücken, wenn Sie Hilfe benöti-
gen. Der Kunde selbst ist für die Alarmauslösung verantwortlich.
5.9 Der Kunde ist einverstanden, dass Gespräche, die im Rahmen der Notrufbearbei-
tung mit ihm geführt werden, aufgezeichnet und Standorte gespeichert werden.
Der Datenschutz wird nach den gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet.
6. Telefon-, Hilfs- und Rettungsdienstgebühren
6.1 Die Kosten für stille Anrufe, die das Notrufsystem zur Funktionsprüfung des Sys-
tems auslöst, gehen zu Lasten von Vitatel.
6.2 Vitatel sowie die Notrufzentrale handeln immer im Auftrag und auf Rechnung des
Kunden. Vitatel sowie die Notrufzentrale können für entstandene Kosten nicht
haftbar gemacht werden. Die Gebühren für die Benachrichtigung von Hilfskräften
und von Bezugspersonen trägt Vitatel, sofern der Service nicht übermässig bean-
sprucht wird.
7. Depotgebühr/Leihbedingungen
7.1. Die Installations- und Depotgebühren sind innert 7 Tagen nach Rechnungsstel-
lung zu überweisen.
7.2 Das Notrufsystem mit Zubehör bleibt Eigentum von Vitatel. Der Kunde wird das
geliehene Notrufsystem mit der notwenigen Sorgfalt behandeln und gegen unbe-
fugten Zugriff schützen. Er wird keine Änderungen am Leihgegenstand vorneh-
men und insbesondere die Geräte Nummer des Herstellers weder beschädigen
noch entfernen.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, das Notrufsystem mit allem Zubehör nach Kündigung
des Vertrages innert 7 Tagen an Vitatel zurückzusenden. Für das Löschen der Da-
tenmaske, die Abschlussrechnung und die Wiederinstandsetzung des Notrufsys-
tems berechnet Vitatel CHF 94.-
.
7.4 Ist der Kunde mit der Rückgabe in Verzug, hat er Vitatel die entstehenden Um-
triebe zu ersetzen. Wird das Notrufsystem nach Ablauf des gekündigten Monats
nicht bis zum 15. des Folgemonats an Vitatel gesendet, werden für jeden angefan-
genen Monat Servicegebühren berechnet. Als Mindestschadenersatz behält Vitatel
die Depotgebühr.
7.5 Die Depotgebühr wird rückvergütet, wenn das Notrufsystem unbeschädigt und
funktionsfähig an Vitatel zurückgegeben wird und keine Schadenersatzforderun-
gen gegenüber dem Kunden bestehen. Es wird eine Schlussabrechnung erstellt
und abgewartet, ob in den nächsten 4 Wochen weitere Zahlungen eingehen. Daher
kann es bis 6 Wochen dauern, bis der ausgewiesene Betrag gemäss Schlussabrech-
nung dem Kunden ausbezahlt wird.
7.6 Kommt das Notrufsystem abhanden oder ist es beschädigt, werden folgende Wie-
derbeschaffungskosten verrechnet oder in Abzug gebracht: Vitatel Basisstation
CHF 280.
--
, Netzadapter CHF 40.
--
. Stoffabdeckung wenn verschmutzt CHF 80.-
7.7 Fehlt bei einem Sim GSM Notrufsystem die Simkarte oder ist diese beschädigt,
werden CHF 100.-- in Rechnung gestellt.
7.8 Wird eine Sim-Karte zu anderen Zwecken verwendet, wird dem Kunden der Scha-
den in Rechnung gestellt.
8. Reparaturen
8.1 8.2 8.3 Defekte müssen vom Kunden umgehend Vitatel gemeldet werden.
Vitatel wird die Reparatur in die Wege leiten.
Ist der Defekt auf eindeutiges Selbstverschulden des Kunden zurück zu führen,
werden Aufwand und Fahrtkosten sowie die Reparaturkosten in Rechnung ge-
stellt.
9. Servicegebühren/Verzug/Preisänderungen
9.1 Die Servicegebühren sind jeweils auf den 1. des Monats im Voraus mit Einzah-
lungsschein zu überweisen.
9.2 Bei Nichtbezahlung der Servicegebühr bis zum 5. des laufenden Monates tritt au-
tomatisch der Verzug ein.
9.3 Befindet sich der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, wird ein Verzugszins von
5% berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch Vitatel
bleibt vorbehalten.
9.4 Befindet sich der Kunde in Verzug, ist Vitatel berechtigt, die Servicedienstleistun-
gen mit sofortiger Wirkung zu sperren und zu kündigen.
9.5 Preisänderungen oder andere Vertragsänderungen werden 3 Monate nach der
Mitteilung wirksam. Im Fall von Preisänderungen oder Vertragsänderungen hat
der Kunde das Recht, innerhalb eines Monates zu kündigen. Macht der Kunde von
diesem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gelten die Preisänderungen
bzw. Vertragsänderungen als akzeptiert und treten wie angekündigt in Kraft.
10. Vertragsdauer/Kündigung
10.1 10.2 Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Monat.
Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
einem Monat auf das Monatsende gekündigt werden.
10.3 Die Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Danach gelten die unter
Absatz 7.3. erwähnten Bedingungen. Wird gewünscht, dass ein Servicemitarbeiter
das Notrufsystem deinstalliert und abholt, werden zusätzlich CHF 94.-- in Rech-
nung gestellt.
10.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Serviceleistungen miss-
braucht werden und monatlich mehr wie 10 Notrufe ausgelöst werden. Wenn Vi-
tatel aus technischen Gründen nicht mehr in der Lage sein sollte, die Serviceleis-
tungen zu erbringen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Vitatel befugt, die
Serviceleistungen mit sofortiger Wirkung zu sperren.
11. Haftungsausschluss Sturzerkennung
Die Sturzerkennungsfunktion der angebotenen Notrufsysteme dient ausschließ-
lich der unterstützenden Erkennung möglicher Sturzereignisse. Die Erkennung
basiert auf technischen Sensoren und Algorithmen, deren Funktionsweise von
verschiedenen Faktoren wie Trageweise, Bewegungssituationen, Umgebungsein-
flüssen sowie individuellen Nutzungsgewohnheiten abhängig ist. Eine zuverläs-
sige und vollständige Erkennung sämtlicher Stürze kann daher nicht gewährleis-
tet werden. Insbesondere kann es vorkommen, dass Stürze nicht erkannt werden
oder Fehlalarme ausgelöst werden.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr oder Haftung für nicht erkannte Stürze,
verspätete Alarmierungen oder Fehlalarme. Die Sturzerkennung ersetzt nicht die
eigenverantwortliche Vorsorge und Aufmerksamkeit der Nutzerinnen und Nutzer.
Einstellungen der Sturzerkennung über das Portal liegen im Verantwortungsbe-
reich des Uhrenbenutzers und deren Angehörigen.
12. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
12.1 Auf den Kundenvertrag sowie auf die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin-
gungen ist schweizerisches Recht anwendbar. Für die Beurteilung von Streitigkei-
ten aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis sind die Gerichte am Sitz von Vitatel
(Reinach, BL) zuständig.
Reinach, Juni 2025
AGB für James Produkte
JAMES Notruf Uhren PDF
1. Allgemein
b) Auch die Telefone der Alarmkontakte müssen funktionieren und Netzempfang haben.
Mit der Bestellung einer James Notrufuhr erkennen Sie die Allgemeine Geschäftsbe-
c) Funktioniert die Datenverbindung zwischen Uhr und Server nicht, so wird er Alarm
dingungen der Vitatel AG an.
per SMS ausgelöst.
1.1 Begriffe welche in diesem AGB verwendet werden.
d) Bei Verwendung eines Service Zentrale müssen die Systeme der Service Zentrale
a) Kunde: Käufer der JAMES Produkte und Services
ebenfalls für den Empfang eines Hilferufes bereit sein.
b) Haupthelfer: Hauptbenutzer des James Webportales oder James App welcher alle
e) Die Lokalisierung einer Uhr erfolgt mittels GPS und anderen Technologien. Die Ge-
Einstellungen zur James Uhr vornimmt.
nauigkeit hängt auch hier von der aktuellen Verfügbarkeit der genutzten Ortungstech-
c) Helfer: Rufempfänger mit oder ohne Zugriff auf das JAMES Webportal mit einge-
nologien ab.
schränkten Rechten.
f) Vitatel überprüft regelmäßig die Funktionalität des Systems, kann jedoch aus oben
d) Alarmkontakte: Liste von Kontakten bestehenden z.B. aus Haupthelfer, Helfer und
genannten Punkten kurzfristige Betriebsunterbrechungen oder ungenaue bis falsche
Servicezentrale, welche im Falle von Alarmen entweder vom JAMES System oder
Uhrenpositionen nicht ausschließen.
von einer Servicezentrale kontaktiert werden.
g) Aufgrund von technischen Begebenheiten kann es vorkommen, dass Alarme auf den
e) Uhrenträger: Benutzer der Smartwatch
Mailboxen von den Telefonen von Helfern landen, auch wenn das Telefon des Helfers
1.2 Diese AGBs regeln den Kauf und die Verwendung von JAMES Produkten und Dienst-
vollen Empfang hat.
leistungen.
3. 3 TELEFONIE
Die Bestandteile sind:
a) In der Uhr ist eine EU Roaming SIM Karte für den Gebrauch in der EU und in der
a) JAMES Webportal: Webportal zur Verwaltung und Kommunikation mit der James Uhr
Schweiz enthalten.
b) JAMES App: Mobile App zur Verwaltung und Kommunikation mit der JAMES Station
b) Vitatel behält sich vor, alle angefallenen Kosten für Telefonie mit der JAMES Uhr in
und Uhr
anderen Regionen und an Telefone von andere Regionen dem Kunden in Rechnung
c) Alarmsystem: JAMES Komponente zur Weiterleitung von Alarmen als SMS, Telefon-
zu stellen.
anruf und E-Mail an vordefinierte Alarmkontakte und optional an eine Zentrale
3.4 24/7 medizinische Notrufzentrale
d) 24/7 medizinische Notrufzentrale:
a) Vitatel bietet optional die Verwendung einer Servicezentrale an. Die Rufzentrale wird
1. 3 GÜLTIGKEIT
automatisch bei Alarmen kontaktiert, wenn entweder kein anderer Helfer in den
Diese AGBs gelten für Vitatel Kunden welche JAMES Produkte direkt von Vitatel er-
Alarmkontakten vorhanden ist oder keiner der Helfer bei einem Alarm erreichbar ist.
worben haben. Sollten JAMES Produkte von Dritten Verkaufspartnern erworben wor-
b) Die Leistung der Rufzentrale besteht rein darin, nach klaren Anweisungen des Haupt-
den sein, so gelten die Vertragsbedingungen der Verkaufspartner.
helfers auf Alarme zu reagieren. Diese Anweisungen müssen vom Haupthelfer im
2. KAUF
JAMES System bei den Uhrenträger Einstellungen angegeben werden und vom
2.1 VERTRAGSABSCHLUSS
Haupthelfer oder Uhrenträger explizit geprüft werden.
Für den Kunden ist die Bestellung verbindlich, sobald er diese ausgelöst hat. Vitatel
c) Sind keine weiteren Anweisungen für die Rufzentrale vorhanden, so versucht die Ruf-
nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden die bestellte Ware liefert.
zentrale zuerst den Uhrenträger telefonisch auf allen JAMES Geräten anzurufen um
2.2 LIEFERBEDINGUNGEN
abzuklären ob Unterstützung benötigt wird. Ist der Uhrenträger nicht erreichbar, so
a) Je nach Verfügbarkeit erfolgt die Lieferung innerhalb von 2 bis 14 Werktagen nach
wird die Rettung und der Haupthelfer (so fern vorhanden) verständigt.
vollständigen Zahlungseingang des geschuldeten Endbetrages. Bei Lieferverzöge-
d) Telefonate mit der Rufzentrale können aufgenommen werden und bis zu 3 Monate
rungen erhält der Kunde ein E-Mail an die im Rahmen der Bestellung erfassten
zentral gespeichert werden. Die Aufzeichnungen können für Beschwerden und Schu-
Emailadresse. Die Angaben sind ohne Gewähr.
lungszwecken der Rufzentrale verwendet werden.
b) Der Versand der Bestellungen erfolgt über eine von der Vitatel festgelegte Spedition.
e) Etwaig entstandene Kosten für das Aussenden von Notdiensten müssen vom Kunden
Versandgebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
übernommen werden.
2.3 TRANSPORTSCHÄDEN
3.5 GESUNDHEIT
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt an-
Zur Benützung der JAMES Notrufuhr wird folgendes festgehalten: Sicherheitsuhren
geliefert, so hat der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte sofort
beinhalten ein GSM Modul wie Smartphones und andere Smartwatches. Gängige
beim betreffenden Zusteller zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Zudem
Studien empfehlen einen Mindestabstand von 15 cm zwischen Smartphones/Smart-
hat der Kunde sich sofort mit Vitatel über die Hotline 0041612616246 oder per E-Mail
watches und einem Herzimplantat/Herzschrittmacher/Defibrillatoren.
an support@vitatel.ch oder schriftlich per Post in Verbindung zu setzen, damit Vitatel
3.6 VERWENDUNG
etwaige Rechte gegenüber dem Versender wahren kann.
a) Der Kunde ist verpflichtet Änderungen einer bei Vertragsabschluss mit Vitatel hinter-
2.4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
legten Daten mitzuteilen.
a) Die Kosten verstehen sich wie bei der Bestellung und im Kaufvertrag angegeben und
b) darauf zu achten, dass keine Manipulationen an der JAMES Uhr und der eingebauten
inklusive MWSt. und teilen sich auf einmalige Kosten für die Smartwatch und laufende
SIM Karte durchgeführt werden.
Tarifgebühren.
c) sicherzustellen, dass der Uhrenträger die JAMES Uhr am Körper trägt. Bei Nichttra-
b) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Vitatel. Wird die Ware
gen der Uhr kann keine Sicherheit gewährleistet werden.
innerhalb 14 Tagen nicht bezahlt, so hat Vitatel das Recht, die Ware auf Kosten des
d) sicherzustellen, dass die Uhr korrekt getragen und verwendet wird und die Berührung
Käufers zurückzufordern und den Kaufvertrag zu kündigen.
mit Wasser, Schmutz und Staub weitestgehend vermieden wird.
c) Kosten für das fortlaufende Tarife werden in Raten vorab für fixe Zeiträume wie im
e) für einen ausreichenden Ladezustand des Akkus der JAMES Uhr Sorge zu tragen.
Kundenvertrag angegeben (z.B. monatlich ¼ ½ 1 jährlich) verrechnet. Die Zahlung
f) den Zugang zu den Diensten sowie die Dienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen.
der Hardware sowie des Tarifs erfolgen per Rechnung oder per Dauerauftrag des
g) regelmäßig Testalarme (empfohlen sind mind. 1 Testalarm pro Monat) durchzuführen
Kunden, welcher Bestandteil des Kaufvertrages ist.
h) keine Anrufe an kostenpflichtige Nummern durchzuführen
d) nach Bezahlung ist die Ware Eigentum des Kunden.
Bei einem Verstoß gegen die oben genannten Auflagen behält sich Vitatel rechtliche
e) Sollten vereinbarte Tarifkosten nicht beglichen werden, hat Vitatel das Recht, ihre Leis-
Schritte vor. Zudem wird der Kunde für alle entstehenden Kosten oder Schäden
tungen einzustellen und den Tarif zu kündigen.
und/oder möglicher Ansprüche Dritter hiermit vorsorglich haftbar gemacht.
2.5 WIDERRUFSRECHT
4 SONSTIGES
a) Sie haben das Recht, binnen 7 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
4.1 DATENSCHUTZ
widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels Brief oder
a) Bei der Bearbeitung von Personendaten, welche der Kunde im Zusammenhang mit
Email über Ihren Entschluss, informieren und die Ware unverzüglich und auf Ihre
dem Kauf der Uhr bekannt gibt und bei Daten welche mit der Verwendung der von
Kosten zurückzusenden.
Vitatel angebotenen Services verbunden sind, hält sich Vitatel an die geltende Da-
b) Nach Eingang Ihres Widerrufes und der Ware werden Ihnen alle geleisteten Zahlun-
tenschutzgesetzgebung und dem darin vorgegebenen Recht auf Auskunft, Recht auf
gen abzüglich Versandkosten und abzüglich einer Stilllegungspauschale von 50.-
Berichtigung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertrag-
CHF für die SIM innerhalb von 14 Tagen rücküberwiesen sofern die Ware keine durch
barkeit, Recht auf Löschung und das Widerspruchsrecht.
den Kunden verursachten Schäden oder Gebrauchsspuren aufweist.
b) Die Daten werden in einem sicheren Rechenzentrum im EU Raum verwaltet. Bei Ver-
Die kommentarlose Rücksendung der Ware reicht als Widerrufserklärung aus.
wendung einer Servicezentrale hat die Servicezentrale Zugriff auf die notwendigen
2.6 TARIF ÄNDERUNG
Daten um deren Service ausführen zu können.
Tarife können zum Ablauf unter Einhaltung einer monatlichen Frist auf einen anderen
c) Die JAMES Uhr verwendet Google Services welche teilweise Verwendungsdaten an
Tarif umgestellt werden.
Google sendet ohne diese an Personendaten verknüpfen zu können. Google sind
2.7 TARIF KÜNDIGUNG
keine Daten zur Person des Uhrenträgers bekannt.
a) Der laufende Tarif kann zum Ende jeder Tariflaufzeit unter Einhaltung einer 1 mona-
d) Bei weiteren Fragen zum Datenschutz kontaktieren Sie uns unter:
tigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
4. 2 HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Als Kündigungstag gilt der Tag, an dem die Kündigung bei Vitatel eingelangt ist.
a) Vitatel schließt jegliche Haftung für Schäden irgendwelcher Art, soweit gesetzlich zu-
b) Wird der Tarif nicht rechtzeitig gekündigt, so wird es automatisch verlängert und ver-
lässig, aus. Die maximal zu entrichtende Schadenssumme ist auf den als Kaufpreis
rechnet.
vereinbarten Betrag der gelieferten Uhr(en) beschränkt.
2.8 GEWÄHRLEISTUNG
b) Vitatel haftet insbesondere nicht bei höherer Gewalt und bei Übermittlungsfehlern,
a) Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
deren Ursache sie nicht selbst zu vertreten haben. Hierunter fallen insbesondere in-
b) Ausgenommen sind Schäden an Verschleißteilen (Uhrenglas, Uhren-band, usw.) und
korrekte Angaben zu Alarmkontakten.
Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung
c) Weiter haftet Vitatel nicht für Störungen, die dem Aufgabenfeld der Telefongesell-
(Sturzschäden, eingedrungene Flüssigkeit, usw.).
schaft oder einem beauftragten Dienst unterliegen und die generelle Netzabdeckung
c) Die gelieferte Uhr darf nicht geöffnet werden.
sowie die Erreichbarkeit der verwendeten Uhr und der Telefone von Alarmkontakten.
d) Ein Wechsel der mitgelieferten und installierten SIM-Karten darf nur mit Zustimmung
d) Der Kunde nutzt die JAMES Uhr auf eigenes Risiko. Sollte der Kunde das Produkt
der Vitatel durchgeführt werden. Änderungen an den gelieferten Uhren sind unzuläs-
inkl. Sim-Karte erworben haben, so ist der Mobilfunkvertrag Bestandteil dieses Ver-
sig und führen zum Verlust der Gewährleistung.
trags. Die Abschaltung, Störung oder Einschränkung der Mobilfunkleistungen (z. B.
e) Allfällige Mängel oder Fehllieferungen sind Vitatel sofort nach Erhalt der Ware schrift-
Kartensperre, Sperrung bestimmter Rufnummern) liegt nicht in der Verantwortung der
lich (Email oder Brief) zu melden.
Vitatel und hat keine Auswirkungen auf die Ansprüche aus diesen Bedingungen.
3 VERWENDUNG
e) Haftungsausschluss Sturzerkennung
3.1 UNSERE LEISTUNGEN
Die Sturzerkennungsfunktion der angebotenen Notrufsysteme dient ausschließlich
a) Bei JAMES handelt es sich um ein technisches System zur Rufunterstützung, wel-
der unterstützenden Erkennung möglicher Sturzereignisse. Die Erkennung basiert
ches bei Auslösen eines Hilferufs eine vordefinierte Anzahl von Helfern oder auch
auf technischen Sensoren und Algorithmen, deren Funktionsweise von verschiede-
eine Service Zentrale kontaktiert. Bei Bedarf kann ein Helfer / die Service Zentrale
nen Faktoren wie Trageweise, Bewegungssituationen, Umgebungseinflüssen sowie
die geografische Position der Smartwatch abfragen sofern die Uhr technisch erreich-
individuellen Nutzungsgewohnheiten abhängig ist. Eine zuverlässige und vollstän-
bar ist und die Uhr eine Position ermitteln kann.
dige Erkennung sämtlicher Stürze kann daher nicht gewährleistet werden. Insbeson-
b) Das System bietet auch die Möglichkeit mit Kontakten zu kommunizieren.
dere kann es vorkommen, dass Stürze nicht erkannt werden oder Fehlalarme ausge-
c) Vitatel behält sich das Recht vor, die Funktionen ohne Ankündigung zu verändern
löst werden. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr oder Haftung für nicht erkannte
wobei die zuvor genannten Funktionalitäten bestehen bleiben.
Stürze, verspätete Alarmierungen oder Fehlalarme. Die Sturzerkennung ersetzt nicht
3. 2 EINSCHRÄNKUNGEN
die eigenverantwortliche Vorsorge und Aufmerksamkeit der Nutzerinnen und Nutzer.
Die JAMES Leistungen können nur sichergestellt werden, wenn alle involvierten
Einstellungen der Sturzerkennung über das Portal liegen im Verantwortungsbereich
Dienste ordnungsgemäß funktionieren.
des Uhrenbenutzers und deren Angehörigen.
a) Das sind insbesondere das Telefon-Netzwerk, die mobile
4. 3 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Datenverbindung, die Uhr selbst sowie der Alarmserver.
4153 Reinach / Schweiz