Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vitatel AG

Der Kaufvertrag sowie die AGB treten sofort nach der Bestellung in Kraft

Hausnotrufsysteme auf die Zentrale aufgeschalten  PDF

1.       Datenverwaltung

1.1    Die Vitatel AG (Vitatel) stellt Notrufsysteme zur Verfügung und erbringt Servicedienstleistungen für den Servicebenutzer (Kunde), auf Grund des Servicevertrages und der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Vereinbarungen können nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung durch Vitatel erfolgen.

1.2    Der Vertrag tritt bei Bestellung des Notrufsystems per Telefon, Internet, Post oder per E-Mail definitiv in Kraft. Anhand der Bestellung nimmt Vitatel mit dem Kunden oder dessen Bezugsperson Kontakt auf und leitet die Lieferung per Mitarbeiter oder Post in die Wege. Persönliche Daten des Kunden werden in der Zentrale eingegeben und das Notrufsystem aktiviert. 

1.3    Bei einem Rücktritt, welcher innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Notrufsystems zu erfolgen hat, werden die Aktivierung mit CHF 94.- und das Löschen der Datenmaske, sowie die Wiederinstandsetzung des Notrufes mit CHF 94.- in Rechnung gestellt. 

1.4    Der Testanruf des Kunden, bestätigt die Funktion des Notrufsystems. 

1.5    Bestandteil des Vertrages sind die angegebenen Daten des Kunden auf dem Benutzerfragebogen, sowie Absprachen die telefonisch oder schriftlich erfolgen. Die gemäss Benutzerfragebogen angegebenen Bezugspersonen werden von Vitatel schriftlich darüber informiert, dass sie von der Notrufzentrale als Hilfspersonen des Kunden kontaktiert werden können. Meldet sich eine Bezugsperson schriftlich mit dem Anliegen, von der Liste der Bezugspersonen entfernt zu werden, wird diese von Vitatel aus den Daten gelöscht. Vitatel leistet keine automatische Bekanntgabe der Löschung an den Kunden. 

1.6    Hat ein Kunde wenige oder gar keine Bezugspersonen, ist ihm bekannt, dass das Aufbieten von Hilfsdiensten (Notarzt, Ambulanz, Spitex usw.) Kosten verursacht, die er selbst zu tragen hat. Vitatel und die Notrufzentrale handeln immer im Auftrag und auf Rechnung des Kunden.

1.7    Datenänderungen sind Vitatel umgehend schriftlich per Post oder E-Mail mitzuteilen. Auf Anforderung des Kunden sendet Vitatel einen Auszug der gespeicherten Daten dem Kunden zu. Für das Pflegen der Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. Vitatel haftet nicht für Situationen, die durch falsche oder nicht aktualisierte Kundenangaben entstanden sind. 

1.8    Bei der Installation durch einen Mitarbeiter vor Ort, werden die aufgenommenen Daten des Kunden bis 9:00 Uhr des Folgetages in der Notrufzentrale ergänzt. Bei Postversand des Notrufsystems ist der Kunde dafür verantwortlich, die Daten der Bezugspersonen umgehend Vitatel mitzuteilen. 

2.       Lieferung des Notrufsystems

2.1    Die Lieferung des Notrufsystems erfolgt auf dem Postweg oder durch einen von Vitatel beauftragten Servicemitarbeiter.

2.3    Die Art des Notrufsystems ist anhand der Bestellung ersichtlich und im Kundenvertrag aufgelistet. Vitatel Hausnotrufsysteme bestehen aus dem Basisgerät, einer Simkarte und einem Stromadapter. Zusatzgeräte wie Sturzmelder, Armband oder Zusatzarmband werden zusätzlich berechnet.

2.3    Die Installations- und Depotgebühren sind innert 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu überweisen.

3.       Aktivierung des Notrufes

3.1    Die Aktivierung beinhaltet: Anschliessen des Notrufsystems, Testanruf durch den Kunden, Erklärung der Funktionsweise. Bei Postzustellung wird die Aktivierung vom Kunden oder dessen Bezugsperson selbst, oder auf Wunsch mit telefonischer Anleitung ausgeführt. Der Testanruf bestätigt die Aktivierung des Systems. Jeder Handsender und Sturzmelder ist auf seine Funktion bei der Installation zu testen. Der Kunde hat darauf zu achten, dass das Notrufsystem in der Stromsteckdose eingesteckt bleibt und Störungen Vitatel mitgeteilt werden. Dafür übernimmt der Kunde die Verantwortung.

3.2    Das Eingeben der Daten und Aufschalten des Notrufsystems in der Notrufzentrale wird von Vitatel ausgeführt. 

4.       Schlüsselsafe Montage

4.1    Es wurde zur Kenntnis genommen, dass Vitatel, sowie die Servicemitarbeiter von Vitatel, keinerlei Haftung für die Montage des Schlüsselsafes übernehmen. Für das Deponieren des Schlüssels im Schlüsselsafe übernimmt der Kunde die alleinige Haftung. Bedienungsfehler, die zur Blockade des Schlüsselsafes führen, hat der Kunde selbst zu beheben. Wird Vitatel aufgeboten, werden Aufwand und Fahrtkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Für die Demontage des Schlüsselsafes ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Safe ist sein Eigentum.

5.       Serviceleistungen

5.1    Betätigt der Kunde den Knopf des Handsenders, oder löst ein Sturzmelder einen Alarm aus, stellt das Notrufsystem automatisch den Kontakt zwischen der Notrufzentrale und dem Kunden her.

5.2    Beim jeweils zuständigen Mitarbeiter der Notrufzentrale erscheinen nach der Alarmauslösung sämtliche über den Kunden vorhandene Informationen automatisch auf dem Bildschirm (Datenmaske).

5.3    Im Gespräch mit dem Kunden wird festgestellt, ob Hilfe benötigt wird. Ist eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden nicht möglich, wird sofort der gemäss Benutzerfragebogen vereinbarte Massnahmenplan eingeleitet. Der konkrete Ablauf, die Reihenfolge der zu ergreifenden Massnahmen sowie die Risikoabwägung liegen dabei im Ermessen des jeweils zuständigen Mitarbeiters der Notrufzentrale.

5.4    Durch die Notrufzentrale wird Hilfe organisiert und die Bezugspersonen laut Datenmaske alarmiert. Ausschlaggebend ist immer die Einschätzung des Mitarbeiters der Notrufzentrale und wie dieser die Daten auf dem Bildschirm für den jeweiligen Fall interpretiert. Dieser handelt im Auftrag des Kunden, so schnell wie möglich Hilfe zu organisieren, wobei die Gesundheit des Kunden immer an erster Stelle steht.

5.5    Die Kosten für die von der Notrufzentrale angeforderten Hilfeleistungen dritter Personen wie Hilfs- und Rettungsdienste gehen immer zu Lasten des Kunden. Die Kosten gehen auch dann zu Lasten des Kunden, wenn er aus Versehen einen Notruf auslöst hat. Jeder Notruf zählt als Auftrag des Kunden und wird in der Notrufzentrale im Ereignisbericht erfasst.

5.6    Bei Versagen oder Störungen des Notrufsystems, welche auf einen Systemausfall von Seiten des Festnetz- oder Mobilnetz-Anbieters oder auf andere äussere Einflüsse wie z.B. Naturkatastrophen oder Stromausfall zurückzuführen sind, kann Vitatel nicht haftbar gemacht werden.

5.7    Der Kunde trägt die Verantwortung die Basisstation, Notrufsender (Armband sowie Sturzmelder) sorgfältig zu behandeln. Defekte sind Vitatel umgehend zu melden. Vitatel kann für Fehlbedienungen sowie Beschädigungen durch den Kunden oder dessen Bezugspersonen nicht haftbar gemacht werden. 

5.8    Der Sturzmelder erkennt nicht 100 % der Stürze. Wie leichtes abrutschen. Wenn Sie in der Lage sind, sollten Sie immer Ihre Taste drücken, wenn Sie Hilfe benötigen. Der Kunde selbst ist für die Alarmauslösung verantwortlich.

5.9    Der Kunde ist einverstanden, dass Gespräche, die im Rahmen der Notrufbearbeitung mit ihm geführt werden, aufgezeichnet und Standorte gespeichert werden. Der Datenschutz wird nach den gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet. 

6.       Telefon-, Hilfs- und Rettungsdienstgebühren

6.1    Die Kosten für stille Anrufe, die das Notrufsystem zur Funktionsprüfung des Systems auslöst, gehen zu Lasten von Vitatel.

6.2    Vitatel sowie die Notrufzentrale handeln immer im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Vitatel sowie die Notrufzentrale können für entstandene Kosten nicht haftbar gemacht werden. Die Gebühren für die Benachrichtigung von Hilfskräften und von Bezugspersonen trägt Vitatel, sofern der Service nicht übermässig beansprucht wird.

7.       Depotgebühr/Leihbedingungen

7.1.   Die Installations- und Depotgebühren sind innert 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu überweisen.

7.2    Das Notrufsystem mit Zubehör bleibt Eigentum von Vitatel. Der Kunde wird das geliehene Notrufsystem mit der notwenigen Sorgfalt behandeln und gegen unbefugten Zugriff schützen. Er wird keine Än­derungen am Leihgegenstand vornehmen und insbesondere die Gerä­te Nummer des Herstellers weder beschädigen noch entfernen.

7.3    Der Kunde ist verpflichtet, das Notrufsystem mit allem Zubehör nach Kündigung des Vertrages innert 7 Tagen an Vitatel zurückzusenden. Für das Löschen der Datenmaske, die Abschlussrechnung und die Wiederinstandsetzung des Notrufsystems berechnet Vitatel CHF 94.-. 

7.4    Ist der Kunde mit der Rückgabe in Verzug, hat er Vitatel die entstehenden Umtriebe zu ersetzen. Wird das Notrufsystem nach Ablauf des gekündigten Monats nicht bis zum 15. des Folgemonats an Vitatel gesendet, werden für jeden angefangenen Monat Servicegebühren berechnet. Als Mindestschadenersatz behält Vitatel die Depotgebühr. 

7.5    Die Depotgebühr wird rückvergütet, wenn das Notrufsystem unbeschädigt und funktionsfähig an Vitatel zurückgegeben wird und keine Schadenersatzforderungen gegenüber dem Kunden bestehen. Es wird eine Schlussabrechnung erstellt und abgewartet, ob in den nächsten 4 Wochen weitere Zahlungen eingehen. Daher kann es bis 6 Wochen dauern, bis der ausgewiesene Betrag gemäss Schlussabrechnung dem Kunden ausbezahlt wird. 

7.6    Kommt das Notrufsystem abhanden oder ist es beschädigt, werden folgende Wiederbeschaffungskosten verrechnet oder in Abzug gebracht: Vitatel Basisstation CHF 280.--, Netzadapter CHF 40.--. Stoffabdeckung CHF 80.-

7.7    Fehlt bei einem Sim GSM Notrufsystem die Simkarte oder ist diese beschädigt, werden CHF 100.-- in Rechnung gestellt.

7.8    Wird eine Sim-Karte zu anderen Zwecken verwendet, wird dem Kunden der Schaden in Rechnung gestellt.

8.       Reparaturen

8.1    Defekte müssen vom Kunden umgehend Vitatel gemeldet werden.

8.2    Vitatel wird die Reparatur in die Wege leiten. 

8.3    Ist der Defekt auf eindeutiges Selbstverschulden des Kunden zurück zu führen, werden Aufwand und Fahrtkosten sowie die Reparaturkosten in Rechnung gestellt.

9.          Servicegebühren/Verzug/Preisänderungen

9.1    Die Servicegebühren sind jeweils auf den 1. des Monats im Voraus mit Einzahlungsschein zu überweisen. 

9.2    Bei Nichtbezahlung der Servicegebühr bis zum 5. des laufenden Monates tritt automatisch der Verzug ein.

9.3    Befindet sich der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, wird ein Verzugszins von 5% berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch Vitatel bleibt vorbehalten.

9.4    Befindet sich der Kunde in Verzug, ist Vitatel berechtigt, die Servicedienstleistungen mit sofortiger Wirkung zu sperren und zu kündigen.

9.5    Der Kunde kann Forderungen von Vitatel nur dann mit eigenen Forderungen gegen Vitatel verrechnen, wenn diese rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von Vitatel schriftlich anerkannt sind.

9.6    Preisänderungen oder andere Vertragsänderungen werden 3 Monate nach der Mitteilung wirksam. Im Fall von Preisänderungen oder Vertragsänderungen hat der Kunde das Recht, innerhalb eines Monates zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gelten die Preisänderungen bzw. Vertragsänderungen als akzeptiert und treten wie angekündigt in Kraft.

10.    Vertragsdauer/Kündigung

10.1 Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Monat.

10.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Monatsende gekündigt werden. 

10.3 Die Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Danach gelten die unter Absatz 7.3. erwähnten Bedingungen. Wird gewünscht, dass ein Servicemitarbeiter das Notrufsystem deinstalliert und abholt, werden zusätzlich CHF 94.-- in Rechnung gestellt.

10.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Serviceleistungen missbraucht werden und monatlich mehr wie 10 Notrufe ausgelöst werden. Wenn Vitatel aus technischen Gründen nicht mehr in der Lage sein sollte, die Serviceleistungen zu erbringen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Vitatel befugt, die Serviceleistungen mit sofortiger Wirkung zu sperren.

12.    Anwendbares Recht/Gerichtsstand

12.1 Auf den Kundenvertrag sowie auf die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist schweizerisches Recht anwendbar. Für die Beurteilung von Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis sind die Gerichte am Sitz von Vitatel (Reinach, BL) zuständig.

Reinach, Juni 2025

AGB für James Produkte 

JAMES Notruf Uhren  PDF

1.        Allgemein

Mit der Bestellung einer James Notrufuhr erkennen Sie die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vitatel AG an.

1.1  Begriffe welche in diesem AGB verwendet werden.

a)        Kunde: Käufer der JAMES Produkte und Services

b)        Haupthelfer: Hauptbenutzer des James Webportales     oder James App welcher alle Einstellungen zur James Uhr vornimmt.

c)        Helfer: Rufempfänger mit oder ohne Zugriff auf das JAMES Webportal mit eingeschränkten Rechten.

d)        Alarmkontakte: Liste von Kontakten bestehenden z.B. aus Haupthelfer, Helfer und Servicezentrale, welche im Falle von Alarmen entweder   vom JAMES System oder von einer Servicezentrale kontaktiert werden.

e)        Uhrenträger: Benutzer der Smartwatch

1.2      Gegenstand

Diese AGBs regeln den Kauf und die Verwendung von JAMES Produkten und Dienstleistungen.

Die Bestandteile sind: 

a)        JAMES Webportal: Webportal zur Verwaltung und Kommunikation mit der James Uhr 

b)        JAMES App: Mobile App zur Verwaltung und Kommunikation mit der JAMES Station und Uhr 

c)        Alarmsystem: JAMES Komponente zur Weiterleitung von Alarmen als SMS, Telefonanruf und E-Mail an vordefinierte Alarmkontakte und optional an eine Zentrale

d)        24/7 medizinische Notrufzentrale:

1. 3 GÜLTIGKEIT 

Diese AGBs gelten für Vitatel Kunden welche JAMES Produkte direkt von Vitatel erworben haben. Sollten JAMES Produkte von Dritten Verkaufspartnern erworben worden sein, so gelten die Vertragsbedingungen der Verkaufspartner. 

 2. KAUF

2.1 VERTRAGSABSCHLUSS

Für den Kunden ist die Bestellung verbindlich, sobald er diese ausgelöst hat. Vitatel nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden die bestellte Ware liefert. 

2.2 LIEFERBEDINGUNGEN 

a)        Je nach Verfügbarkeit erfolgt die Lieferung innerhalb von 2 bis 14 Werktagen nach vollständigen Zahlungseingang des geschuldeten Endbetrages. Bei Lieferverzögerungen erhält der Kunde ein E-Mail an die im Rahmen der Bestellung erfassten Emailadresse. Die Angaben sind ohne Gewähr. 

b)        Der Versand der Bestellungen erfolgt über eine von der Vitatel festgelegte Spedition. Versandgebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 

2.3 TRANSPORTSCHÄDEN

Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte sofort beim betreffenden Zusteller zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Zudem hat der Kunde sich sofort mit Vitatel über die Hotline 0041612616246 oder per E-Mail an support@vitatel.ch oder schriftlich per Post in Verbindung zu setzen, damit Vitatel etwaige Rechte gegenüber dem Versender wahren kann.

 2.4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

a)        Die Kosten verstehen sich wie bei der Bestellung und im Kaufvertrag angegeben und inklusive MWSt. und teilen sich auf einmalige Kosten für die Smartwatch und laufende Tarifgebühren. 

b)        Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Vitatel. Wird die Ware innerhalb 14 Tagen nicht bezahlt, so hat Vitatel das Recht, die Ware auf Kosten des Käufers zurückzufordern und den Kaufvertrag zu kündigen.

c)        Kosten für das fortlaufende Tarife werden in Raten vorab für fixe Zeiträume wie im Kundenvertrag angegeben (z.B. monatlich ¼ ½ 1 jährlich) verrechnet.  Die Zahlung der Hardware sowie des Tarifs erfolgen per Rechnung oder per Dauerauftrag des Kunden, welcher Bestandteil des Kaufvertrages ist. 

d)    nach Bezahlung ist die Ware Eigentum des Kunden.

e)    Sollten vereinbarte Tarifkosten nicht beglichen werden, hat Vitatel das Recht, ihre Leistungen einzustellen und den Tarif zu kündigen. 

2.5 WIDERRUFSRECHT 

a)        Sie haben das Recht, binnen 7 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels Brief oder Email über Ihren Entschluss, informieren und die Ware unverzüglich und auf Ihre Kosten zurückzusenden. 

b)        Nach Eingang Ihres Widerrufes und der Ware werden Ihnen alle geleisteten Zahlungen abzüglich Versandkosten und abzüglich einer Stilllegungspauschale von 50.-CHF für die SIM innerhalb von 14 Tagen rücküberwiesen sofern die Ware keine durch den Kunden verursachten Schäden oder Gebrauchsspuren aufweist. 

Die kommentarlose Rücksendung der Ware reicht als Widerrufserklärung aus. 

2.6 TARIF ÄNDERUNG

       Tarife können zum Ablauf unter Einhaltung einer monatlichen Frist auf einen anderen Tarif umgestellt werden.

2.7 TARIF KÜNDIGUNG

a)        Der laufende Tarif kann zum Ende jeder Tariflaufzeit unter Einhaltung einer 1 monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Als Kündigungstag gilt der Tag, an dem die Kündigung bei Vitatel eingelangt ist.

b)        Wird der Tarif nicht rechtzeitig gekündigt, so wird es automatisch verlängert und verrechnet. 

2.8 GEWÄHRLEISTUNG

a)     Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

b)        Ausgenommen sind Schäden an Verschleißteilen (Uhrenglas, Uhren-band, usw.) und Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung 

(Sturzschäden, eingedrungene Flüssigkeit, usw.). 

c)        Die gelieferte Uhr darf nicht geöffnet werden. 

d)        Ein Wechsel der mitgelieferten und installierten SIM-Karten darf nur mit Zustimmung der Vitatel durchgeführt werden. Änderungen an den gelieferten Uhren sind unzulässig und führen zum Verlust der Gewährleistung. 

e)        Allfällige Mängel oder Fehllieferungen sind Vitatel  sofort nach Erhalt der Ware schriftlich (Email oder Brief) zu melden.

3     VERWENDUNG

3.1 UNSERE LEISTUNGEN

a)        Bei JAMES handelt es sich um ein technisches System zur Rufunterstützung, welches bei Auslösen eines Hilferufs eine vordefinierte Anzahl von Helfern oder auch eine Service Zentrale kontaktiert. Bei Bedarf kann ein Helfer / die Service Zentrale die geografische Position der Smartwatch abfragen sofern die Uhr technisch erreichbar ist und die Uhr eine Position ermitteln kann. 

b)        Das System bietet auch die Möglichkeit mit Kontakten zu kommunizieren.

c)        Vitatel behält sich das Recht vor, die Funktionen ohne Ankündigung zu verändern wobei die zuvor genannten Funktionalitäten bestehen bleiben.

3. 2 EINSCHRÄNKUNGEN

Die JAMES Leistungen können nur sichergestellt werden, wenn alle involvierten Dienste ordnungsgemäß funktionieren.

a)        Das sind insbesondere das Telefon-Netzwerk, die mobile

Datenverbindung, die Uhr selbst sowie der Alarmserver. 

b)        Auch die Telefone der Alarmkontakte müssen funktionieren und Netz-empfang haben. 

c)        Funktioniert die Datenverbindung zwischen Uhr und Server nicht, so wird er Alarm per SMS ausgelöst. 

d)        Bei Verwendung eines Service Zentrale müssen die Systeme der Service Zentrale ebenfalls für den Empfang eines Hilferufes bereit sein.

e)        Die Lokalisierung einer Uhr erfolgt mittels GPS und anderen Technologien. Die Genauigkeit hängt auch hier von der aktuellen Verfügbarkeit der genutzten Ortungstechnologien ab.

f)         Vitatel überprüft regelmäßig die Funktionalität des Systems, kann jedoch aus oben genannten Punkten kurzfristige Betriebsunterbrechungen oder ungenaue bis falsche Uhrenpositionen nicht ausschließen.

g)        Aufgrund von technischen Begebenheiten kann es vorkommen, dass Alarme auf den Mailboxen von den Telefonen von Helfern landen, auch wenn das Telefon des Helfers vollen Empfang hat.

3. 3 TELEFONIE

a)        In der Uhr ist eine EU Roaming SIM Karte für den Gebrauch in der EU und in der Schweiz enthalten. 

b)        Vitatel behält sich vor, alle angefallenen Kosten für Telefonie mit der JAMES Uhr in anderen Regionen und an Telefone von andere Regionen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

3.4  24/7 medizinische Notrufzentrale

a)        Vitatel bietet optional die Verwendung einer Servicezentrale an. Die Rufzentrale wird automatisch bei Alarmen kontaktiert, wenn entweder kein anderer Helfer in den Alarmkontakten vorhanden ist oder keiner der Helfer bei einem Alarm erreichbar ist. 

b)        Die Leistung der Rufzentrale besteht rein darin, nach klaren Anweisungen des Haupthelfers auf Alarme zu reagieren. Diese Anweisungen müssen vom Haupthelfer im JAMES System bei den Uhrenträger Einstellungen angegeben werden und vom Haupthelfer oder Uhrenträger explizit geprüft werden. 

c) Sind keine weiteren Anweisungen für die Rufzentrale vorhanden, so versucht die Rufzentrale zuerst den Uhrenträger telefonisch auf allen JAMES Geräten anzurufen um abzuklären ob Unterstützung benötigt wird. Ist der Uhrenträger nicht erreichbar, so wird die Rettung und der Haupthelfer (so fern vorhanden) verständigt.

d)        Telefonate mit der Rufzentrale können aufgenommen werden und bis zu 3 Monate zentral gespeichert werden. Die Aufzeichnungen können für Beschwerden und Schulungszwecken der Rufzentrale verwendet werden. 

e)        Etwaig entstandene Kosten für das Aussenden von Notdiensten müssen vom Kunden übernommen werden.

3.5      GESUNDHEIT

Zur Benützung der JAMES Notrufuhr  wird folgendes festgehalten: Sicherheitsuhren beinhalten ein GSM Modul wie Smartphones und andere Smartwatches. Gängige Studien empfehlen einen Mindestabstand von 15 cm zwischen Smartphones/Smartwatches und einem Herzimplantat/Herzschrittmacher/Defibrillatoren.

3.6 VERWENDUNG 

a)        Der Kunde ist verpflichtet  Änderungen einer bei Vertragsabschluss mit Vitatel hinterlegten Daten mitzuteilen.

b)        darauf zu achten, dass keine Manipulationen an der JAMES Uhr und der eingebauten SIM Karte durchgeführt werden.

c)        sicherzustellen, dass der Uhrenträger die JAMES Uhr am Körper trägt. Bei Nichttragen der Uhr kann keine Sicherheit gewährleistet werden.

d)        sicherzustellen, dass die Uhr korrekt getragen und verwendet wird und die Berührung mit Wasser, Schmutz und Staub weitestgehend vermieden wird.

e)        für einen ausreichenden Ladezustand des Akkus der JAMES Uhr Sorge zu tragen.

f)         den Zugang zu den Diensten sowie die Dienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen.

g)        regelmäßig Testalarme (empfohlen sind mind. 1 Testalarm pro Monat) durchzuführen

h)        keine Anrufe an kostenpflichtige Nummern durchzuführen

Bei einem Verstoß gegen die oben genannten Auflagen behält sich Vitatel rechtliche Schritte vor. Zudem wird der Kunde für alle entstehenden Kosten oder Schäden und/oder möglicher Ansprüche Dritter hiermit vorsorglich haftbar gemacht.

4 SONSTIGES

4.1 DATENSCHUTZ

a)        Bei der Bearbeitung von Personendaten, welche der Kunde im Zusammenhang mit dem Kauf der Uhr bekannt gibt und bei Daten welche mit der Verwendung der von Vitatel angebotenen Services verbunden sind, hält sich Vitatel an die geltende Datenschutzgesetzgebung und dem darin vorgegebenen Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit, Recht auf Löschung und das Widerspruchsrecht. 

b)        Die Daten werden in einem sicheren Rechenzentrum im EU Raum verwaltet. Bei Verwendung einer Servicezentrale hat die Servicezentrale Zugriff auf die notwendigen Daten um deren Service ausführen zu können. 

c)        Die JAMES Uhr verwendet Google Services welche teilweise Verwendungsdaten an Google sendet ohne diese an Personendaten verknüpfen zu können. Google sind keine Daten zur Person des Uhrenträgers bekannt.

d)        Bei weiteren Fragen zum Datenschutz kontaktieren Sie uns unter:

4. 2 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

a)        Vitatel schließt jegliche Haftung für Schäden irgendwelcher Art, soweit gesetzlich zulässig, aus. Die maximal zu entrichtende Schadenssumme ist auf den als Kaufpreis vereinbarten Betrag der gelieferten Uhr(en) beschränkt. 

b)        Vitatel haftet insbesondere nicht bei höherer Gewalt und bei Übermittlungsfehlern, deren Ursache sie nicht selbst zu vertreten haben. Hierunter fallen insbesondere inkorrekte Angaben zu Alarmkontakten.

c)        Weiter haftet Vitatel nicht für Störungen, die dem Aufgabenfeld der Telefongesellschaft oder einem beauftragten Dienst unterliegen und die generelle Netzabdeckung sowie die Erreichbarkeit der verwendeten Uhr und der Telefone von Alarmkontakten. 

d)        Der Kunde nutzt die JAMES Uhr auf eigenes Risiko. Sollte der Kunde das Produkt inkl. Sim-Karte erworben haben, so ist der Mobilfunkvertrag Bestandteil dieses Vertrags. Die Abschaltung, Störung oder Einschränkung der Mobilfunkleistungen (z. B. Kartensperre, Sperrung bestimmter Rufnummern) liegt nicht in der Verantwortung der Vitatel und hat keine Auswirkungen auf die Ansprüche aus diesen Bedingungen.

4. 3 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND 

4153 Reinach / Schweiz 2025